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Eigenheimwissen - OKB

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Eigenheimwissen

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Sie beschäftigen sich mit dem Thema «Eigenheim»? Die folgenden Informationen beantworten Ihnen die eine oder andere Frage, die Sie sich sicherlich stellen. Gerne geben wir Ihnen auch persönlich Auskunft.

 

Eigenmittel und Tragbarkeit

Die Faustregel besagt, dass mindestens 20 Prozent der Anlagekosten durch Eigenkapital gedeckt sein sollten. Mindestens die Hälfte davon, also 10 Prozent der Anlagekosten, müssen als «echte» Eigenmittel (Barmittel, Sparguthaben, Guthaben aus der 3. Säule, Schenkungen, Wertschriften usw.) eingebracht werden.

Damit die Tragbarkeit Ihres Wohneigentums gegeben ist, sollte die Verzinsung und Amortisation zusammen nicht mehr als einen Drittel Ihres Bruttoeinkommens beanspruchen.

Können Sie sich das gewünschte Objekt leisten? Der Hypothekar-Rechner gibt Ihnen einen groben Anhaltspunkt darauf, wie sich der Kauf eines Eigenheims auf Ihre Finanzen auswirken kann. 

 

Gelder aus der 2. und 3. Säule

Das Bundesgesetz eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Gelder der 2. und 3. Säule zur Finanzierung Ihres selbstbewohnten Wohneigentums einzusetzen. Sie können somit einen Teil der Hypothek mit Pensionskassenguthaben absichern oder Freizügigkeitskapital sowie Sparen 3-Guthaben als Eigenmittel einbringen. Klären Sie bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber schriftlich ab, wie hoch Ihr Freizügigkeitsguthaben ist (inkl. allfällige Kadervorsorge-Versicherungen).

 

Amortisation

Es wird zwischen direkter und indirekter Amortisation unterschieden. Mit der direkten Amortisation reduzieren Sie Ihre Darlehensschuld und damit Ihre jährliche Zinsbelastung.

Bei der indirekten Amortisation zahlen Sie die entsprechenden Beträge auf Ihr Vorsorgekonto Sparen 3. Das Konto wird zugunsten des Darlehens verpfändet. Die Darlehensschuld mit der Zinsbelastung bleibt bestehen. Sie profitieren von Steuerersparnissen, weil das Guthaben auf dem Vorsorgekonto Sparen 3 nicht als Vermögen deklariert wird. Sie können die jährliche Einzahlung von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

 

Absicherung 2. Hypothek

Das Darlehen wird je nach Finanzierungsbetrag in eine

  • 1. Hypothek (entspricht ca. 2/3 des Verkehrswertes) und eine
  • 2. Hypothek aufgeteilt

Die 2. Hypothek wird in der Regel in jährlichen Raten innerhalb von ca. 15 Jahren vollständig zurückbezahlt, damit die Anfangsschulden nicht zur Dauerbelastung werden.

Wir empfehlen Ihnen, die 2. Hypothek mit einer Todesfallrisikopolice abzudecken. Gerne erstellen wir für Sie eine Offerte.

 

Privatdarlehen

Sofern Sie auf ein Darlehen von Verwandten oder Ihrem Arbeitgeber zurückgreifen möchten, überprüfen Sie diese Beziehung sorgfältig. Bestehen Sie auf einen klaren schriftlichen Vertrag, der die Darlehenssumme, den Zinssatz, die Rückzahlung und Sicherheiten sowie die Kündigungsmöglichkeiten und Dauer regelt.

 

Sonstige Kosten

Das Eigenheim selbst verursacht die grössten Kosten mit zum Beispiel den Grundstücks-, Gebäude- und Umgebungskosten. Weitere Kosten kommen hinzu mit unter anderem der Handänderungssteuer, den Pfanderrichtungskosten und der Bauversicherungen. Denken Sie auch an die finanziellen Ausgaben für das Einrichten Ihres Eigenheims. Gerne stehen wir Ihnen für eine Zusammenstellung Ihres Kapitalbedarfs zur Seite.

 

Nachhaltig Wohnen

Informationen zu Nachhaltig Wohnen finden Sie hier.

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