Freizügigkeitskonto - OKB
Freizügigkeitskonto 2. Säule
Auf dem Freizügigkeitskonto wird Ihr Guthaben aus der 2. Säule hinterlegt, wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten.
Ihre Vorteile
| Vorzugszins | |
| steuerfrei (Vermögen und Zinsen) bis zur Auszahlung |
Konditionen
| Kontoführungsgebühr | kostenlos |
| Zinssatz | |
| Buchungen | kostenlos |
| Kontoauszug/Anzeigen | jährlich per 31.12. |
| Zusatzdienstleistungen/ | Die Kosten für Zusatzdienstleistungen und Fremdgebühren werden weiterverrechnet. |
Dokumente
Reglement
Geeignet für
- Personen, die vorübergehend oder dauerhaft keiner Pensionskasse angeschlossen sind.
- Personen, die überschüssiges Pensionskassenguthaben hinterlegen möchten.
Zusatzleistungen
Besonderheit
Das Freizügigkeitskapital kann frühestens 5 Jahre vor und muss spätestens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen BVG-Rentenalters bezogen werden. Ausnahmen:
- Kauf / Amortisation von selbstgenutztem Wohneigentum (Ein Vorbezug ist alle 5 Jahre bis maximal 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich.)
- Aufnahme selbstständige Erwerbstätigkeit
- endgültiges Verlassen der Schweiz (besondere Bestimmungen gelten für die Auswanderung in ein EU/EFTA-Land)
- Invalidität (volle IV-Rente)