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Zahlen und Fakten - OKB

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Zahlen und Fakten

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2023
(in Mio. CHF)
2022
(in Mio. CHF)
Bilanzsumme 6'023,14 5'850,47
Kundenausleihungen (brutto) 4'180,65 3'987,59
Kundengelder (effektiv) 3'469,41 3'500,16
Eigenkapital nach Gewinnverteilung 533,40 516,69
     
Bruttoerfolg 69,93 63,98
Geschäftsaufwand -35,60 -35,43
Bruttogewinn 34,33 28,55
Geschäftserfolg 27,06 23,33
Dividende PS (in % des Nominalwerts) 30,00 30,00


Die Details zu den Zahlen erfahren Sie in unserer Ergebnis-Berichterstattung. 

Partizipationsschein

Der Partizipationsschein (PS) berechtigt zum Bezug einer Dividende. Er ist jedoch nicht mit einem Mitwirkungsrecht verbunden. Derzeit sind keine Partizipationsscheine erhältlich.

Aktueller Kurs (ohne Gewähr)

Geld
1200.00
Brief
1210.00
Dividendenrendite
2,48 %

 

Staatsgarantie

Die Obwaldner Kantonalbank geniesst die gesetzlich verankerte Staatsgarantie, die über den Einlegerschutz hinausgeht.

Haftung
Der Kanton Obwalden haftet von Gesetzes wegen (Art. 5 Gesetz der Obwaldner Kantonalbank) für die Verbindlichkeiten der Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen.

Garantie
Bei der Staatsgarantie der Obwaldner Kantonalbank handelt es sich um eine umfassende Garantieleistung des Kantons Obwalden. Sie verpflichtet den Kanton dazu, die Bank mit ausreichend Eigenmitteln auszustatten und allfällige ungedeckte Verluste abzudecken.

In der Staatsgarantie erfasst sind folgende Gelder bei der Obwaldner Kantonalbank:

  • sämtliche Kundengelder
  • Kassenobligationen
  • Festgelder
  • Sparen 3 Konten
  • Freizügigkeitskonten

Ausgenommen sind Depotwerte. Depotwerte fallen in einem Konkursfall nicht in die Konkursmasse. Die Kundinnen und Kunden können somit über ihre Depots vollumfänglich verfügen.

Einlegerschutz

Wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Schweiz ist die Obwaldner Kantonalbank verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kundinnen und Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von 100'000 Franken pro Kundin/Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers der ausgebenden Bank hinterlegt sind. esisuisse gewährleistet in der Schweiz die Einlagensicherung. Aufgrund der Staatsgarantie besteht für die Obwaldner Kantonalbank eine über diesen Einlegerschutz hinausgehende Absicherung ohne Betragsobergrenze.

Sie finden unter www.esisuisse.ch eine detaillierte Erklärung des Systems der Einlagensicherung.

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