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Mietzinsbürgschaft - OKB

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Mietzinsbürgschaft

Mit einer Mietzinsbürgschaft sichern Sie Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter zu, dass sie/er den Mietzins regelmässig und auch während der Kündigungsfrist erhält.

Ihre Vorteile

einfache Abwicklung
individuelle Laufzeit
faire Kommissionssätze
 

Auftragsformular

Konditionen

Kommission für gedeckte Garantie

1,500 ‰, mindestens CHF 25.00/EUR 22.50 pro Quartal

Kommission für ungedeckte Garantie

3,000 ‰, mindestens CHF 25.00/EUR 22.50 pro Quartal

Mindestbetrag 

CHF 200.00/EUR 180.00 pro Garantie

Änderung Garantie

CHF 100.00/EUR 90.00

Zusatzdienstleistungen/ Fremdgebühren

Die Kosten für Zusatzdienstleistungen und Fremdgebühren werden weiterverrechnet.
Dies sind unsere Preise. Sie erhalten sie in ausgedruckter Form in jeder Filiale oder im Hauptsitz.

Thema kurz erklärt

Sie schliessen einen Mietvertrag zum Beispiel für eine Liegenschaft oder Praxis ab. Die Vermieterin bzw. der Vermieter will sich absichern, dass der Mietzins regelmässig und auch während der Kündigungsfrist termingerecht eintrifft. Deshalb verlangt sie/er von Ihnen eine Mietzinsbürgschaft einer erstklassigen Bank. Die Mietzinsbürgschaft ist nicht zu verwechseln mit der Mietzinskaution, die oft bei einem Mietverhältnis von der Vermieterin bzw. vom Vermieter verlangt wird. 

grafische Darstellung, Ablauf einer Mietzinsbürgschaft

Geeignet für

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Unsere Berater sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie da.
 

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