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Rechtsberatung - OKB

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Rechtsberatung

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Vorsorgen hat viele Aspekte. In erster Linie denken wir dabei an die finanziellen Belange. Doch gilt es auch da, an Vorsorge zu denken, wo es um unsere Selbstbestimmung geht. Fragen wie «Was geschieht, wenn ich urteilsunfähig bin?», «Wer wird dann für mich sorgen?» oder «Wer erhält meinen Nachlass?» stehen dabei im Zentrum. Wer sich rechtzeitig mit diesen Fragen auseinandersetzt, leistet nicht nur sich, sondern auch seinen Nächsten einen unschätzbaren Dienst.

Die Fachpublikation «Selbstbestimmt» (PDF) informiert Sie detailliert über die verschiedenen Instrumente für eine selbstbestimmte Vorsorge. Sie können sie auch als gedrucktes Exemplar kostenlos bestellen.

 

Unsere Dienstleistungen

Gerne beraten wir Sie zu den folgenden Themen

  • Ehegüter- und Erbrecht
  • Konkubinat und Partnerschaft
  • Schenkungen und Erbschaften
  • Willensvollstreckung und Erbteilung

Auch erstellen wir für Sie individuelle Vorlagen und Verträge der folgenden Dokumente und organisieren Beurkundungen

  • Vorsorgeauftrag
  • Testament
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag

In der Preisübersicht (PDF) erfahren Sie den Preis für die einzelnen Dienstleistungen.

 

Ehegüter- und Erbrechtsberatung

Das Erbrecht legt gesetzlich fest, wer erbt und wie Ihr Nachlass unter den Erbenden zu verteilen ist, sofern Sie weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen. Die gesetzliche Erbfolge vermag den individuellen Situationen und Bedürfnissen jedoch oft nicht genügend Rechnung zu tragen. Mit einem Testament oder Erbvertrag gestalten Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Dazu lassen Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen einen grossen Spielraum.

Unsere professionelle Beratung zeigt Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten
Ob ein Erbvertrag oder Testament im Einzelfall die bessere Lösung ist, ergibt sich aus den Bedürfnissen des Erblassers, den Familienverhältnissen, der Vermögenszusammensetzung und weiteren Faktoren. Durch eine professionelle Beratung zeigen wir Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und schaffen Klarheit.

 

Überprüfung Ihres Testaments

Sie haben Ihr Testament schon vor einigen Jahren erstellt und sind unsicher, ob es den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht? Gerne überprüfen wir Ihr Testament auf dessen formelle Gültigkeit, die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Verständlichkeit der inhaltlichen Regelungen. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie, sollte Anpassungsbedarf bestehen.

 

Erbteilung

Sie haben mit anderen Personen zusammen geerbt und wollen die Erbteilung durch eine neutrale erbteilungsbeauftragte Person abwickeln lassen?

Eine Erbteilung besteht aus viel mehr, als bloss der rechnerischen Aufteilung der Vermögenswerte der verstorbenen Person. Sie erfordert oftmals eine Beratung und Unterstützung in vielen Belangen. Wir unterstützen Sie gerne dabei und stellen sicher, dass der Wille der Erblasserin oder des Erblassers und die Wünsche der Erbenden bei der Erbteilung im Vordergrund stehen. Sie profitieren von einer professionellen Begleitung und haben eine neutrale Ansprechpartnerin, die bei Unstimmigkeiten unter den Erbenden vermittelt.

 

Willensvollstreckung

In Ihrem Testament oder Erbvertrag können Sie die Obwaldner Kantonalbank als Willensvollstreckerin einsetzen. Wir übernehmen gerne Ihre Nachlassteilung. Dabei verwalten wir als neutrale Willensvollstreckerin die Erbschaft, begleichen die Schulden und richten allfällige Vermächtnisse aus. Die Nachlassteilung wird so durchgeführt, dass sowohl Ihr letzter Wille als auch die gesetzlichen Vorschriften gewahrt werden.

 

Bei Bedarf an Ihrer Seite

Zählen Sie bei Ihrer individuellen Vorsorge auf unser Wissen und unsere Kompetenzen. Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen erarbeiten, damit Sie und Ihre Familie sich heute und morgen sicher fühlen können. Nutzen Sie das Online-Formular und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

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Weitere Informationen

Der Vorsorgeauftrag stärkt das Selbstbestimmungsrecht. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass sein Wille respektiert wird, falls er beispielsweise infolge Krankheit oder Unfall urteilsunfähig werden sollte. Liegt kein gültiger Vorsorgeauftrag vor und sind wichtige Entscheidungen zu treffen, muss unter Umständen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einbezogen und allenfalls eine Beistandschaft angeordnet werden.

Empfiehlt sich für jede volljährige Person
Sie bestimmen im Vorsorgeauftrag, wer Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit betreut und Ihr Vermögen verwaltet. Eine Urteilsunfähigkeit kann uns alle unerwartet treffen. Ein Vorsorgeauftrag macht daher für jede volljährige Person Sinn. Obschon zwischen Ehegatten ein gesetzliches Vertretungsrecht für alltägliche Aufgaben besteht, macht ein Vorsorgeauftrag auch bei verheirateten Personen Sinn. Ohne einen Vorsorgeauftrag ist eine Mitwirkung der KESB für komplexe Vertretungshandlungen, wie zum Beispiel eine Aufstockung der Hypothek oder einen Liegenschaftsverkauf, unumgänglich.

Gerne unterstützen wir Sie
Der Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig, das heisst handschriftlich (wie ein Testament) verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung einer individuell für Sie erstellten Vorlage, die Sie von Hand abschreiben können. Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, das ganze Dokument von Hand abzuschreiben, organisieren wir für Sie eine öffentliche Beurkundung bei einem Notar unseres Vertrauens. 

Mit der Patientenverfügung halten Sie im Voraus schriftlich fest, welche medizinischen Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit ergriffen werden dürfen. Ohne Patientenverfügung werden die Ärzte versuchen, alles Mögliche zu tun, um Ihr Leben zu erhalten oder zu verlängern. Zudem gibt das Gesetz vor, welche Personen der Reihe nach entscheiden, sofern keine Patientenverfügung vorhanden ist:

  • eine im Vorsorgeauftrag bezeichnete Person
  • Beistand
  • Ehegattin bzw. Ehegatte oder eingetragene Partnerin bzw. eingetragener Partner (wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt und regelmässig persönlicher Beistand geleistet wird)
  • Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und regelmässig persönlichen Beistand leistet
  • wenn regelmässig persönlicher Beistand geleistet wird: Nachkommen, Eltern, Geschwister

Erleichtern Sie Ihren Angehörigen die Entscheidung
Durch eine schriftlich festgehaltene Zustimmung oder Ablehnung bestimmter medizinischer Massnahmen und die Nennung von Gesichtspunkten, die Ärzte und die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter berücksichtigen sollten, können Sie Ihren Angehörigen die Entscheidungen erleichtern.

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Unsere Berater sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie da.
 

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