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Zollgarantie - OKB

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Zollgarantie

Mit einer Zollgarantie verfügen Sie über eine solidarische Bürgschaft zur Sicherung von Zollgebühren. Die Zollbehörde kann sie anstelle einer Barhinterlegung annehmen.

Ihre Vorteile

einfache Abwicklung
individuelle Laufzeit
faire Kommissionssätze
 

Auftragsformular

Konditionen

Kommission für gedeckte Garantie

1,500 ‰, mindestens CHF 25.00/EUR 22.50 pro Quartal

Kommission für ungedeckte Garantie

3,000 ‰, mindestens CHF 25.00/EUR 22.50 pro Quartal

Mindestbetrag 

CHF 200.00/EUR 180.00 pro Garantie

Änderung Garantie

CHF 100.00/EUR 90.00

Zusatzdienstleistungen/ Fremdgebühren

Die Kosten für Zusatzdienstleistungen und Fremdgebühren werden weiterverrechnet.
Dies sind unsere Preise. Sie erhalten sie in ausgedruckter Form in jeder Filiale oder im Hauptsitz.

Thema kurz erklärt

Eine Zollgarantie dient der Sicherung von Zollgebühren. Anstelle einer Barhinterlegung kann die Zollbehörde eine solidarische Zollbürgschaft einer erstklassigen Bank annehmen. Sie kommt häufig zur Anwendung, wenn Ware nur vorübergehend in ein Land eingeführt wird. Sofern die Ware nach Ablauf der gestellten Frist immer noch im Land ist, wird der Garantiebetrag fällig.

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der optimalen Garantie für den nationalen sowie internationalen Geschäftsverkehr.

grafische Darstellung, Ablauf einer Zollgarantie

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