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Nichtkündigungskommission und Rückzugsbedingungen - OKB

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Nichtkündigungs­kommission und Rückzugsbedingungen

Kennen Sie die Rückzugsbedingungen auf Ihren Konten? Bei Privat- oder Sparkonten sind diese unterschiedlich. Ohne vorzeitige Betragskündigung können grössere Summen oftmals nur mit der Bezahlung einer Nichtkündigungskommission (NKK) bezogen werden.

Aufgrund der Liquiditätsvorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie der vom Bundesrat erlassenen Liquiditätsverordnung sind die Banken verpflichtet, dauerhaft genügend flüssige Mittel zu besitzen, um den anfallenden Zahlungsverpflichtungen gerecht zu werden. Nun hat die FINMA für sämtliche Schweizer Banken die Vorschriften verschärft. Damit die Obwaldner Kantonalbank die verschärften Anforderungen erfüllen kann, gibt es seit 1. April 2020 Anpassungen bei den Rückzugsbedingungen der Privat- und Sparkonten.

Diese Rückzugsbedingungen auf den Spar- und Privatkonten sind keine Neuheit. Bereits seit einigen Jahren gelten sie für die verschiedenen Konten bei der Obwaldner Kantonalbank. Sie sind je nach Kontoart unterschiedlich. Für Zahlungskonten wie die Privatkonten gelten im Normalfall grosszügigere Rückzugsbedingungen als für die Sparkonten.

Seit 1. April 2020 wird die NKK von 2 Prozent strikte belastet, sobald die Rückzugslimite innerhalb der vorgegebenen Frist überschritten wird. Die bisher grosszügig ausgelegten Ausnahmeregelungen, beispielsweise für bankinterne Überträge, Vergütungen oder bei der Eigenmitteleinlage von Finanzierungen, können nicht mehr geltend gemacht werden.
 

So vermeiden Sie die NKK

  • Informieren Sie sich über die Rückzugsbedingungen Ihrer Konten (siehe Tabelle unten), damit Sie wissen, über welche Guthaben Sie kurzfristig ohne Belastung einer NKK verfügen können.
  • Trennen Sie Bezahlen und Sparen konsequent mit den dafür vorgesehenen Konten.
  • Kündigen Sie bei grösseren Investitionen rechtzeitig den benötigten Betrag über Ihren Kundenberater. Ein Anruf oder eine Mitteilung über das E-Banking genügt.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kundenberater, ob Sie für Ihre Pläne und Wünsche über die passenden Konten verfügen.


Übersicht aller Konten mit Rückzugsbedingungen
(gültig seit 1. April 2020)

Kontoart Ohne Betragskündigung verfügbarer
Betrag (Rückzugslimite)
Kündigungsfrist für Beträge, welche die Rückzugslimite überschreiten

Privatkonto Basis
Privatkonto Plus
Privatkonto Jugend

CHF 100‘000.00
innerhalb von 31 Tagen
(monatsübergreifend)

31 Tage

Sparkonto
Sparkonto 60+
Jugend-Sparkonto
Gebundenes Jugend-Sparkonto
Zinsli-Sparkonto
Geschenk-Sparkonto

CHF 30‘000.00
innerhalb von 31 Tagen
(monatsübergreifend)

31 Tage*
Bonus-Sparkonto

CHF 20‘000.00
innerhalb von 361 Tagen

181 Tage

*Aufgrund einer Neubeurteilung der Kontolandschaft hat die Obwaldner Kantonalbank die Kündigungsfristen auf den Sparkonten per 1. April 2020 auf 31 Tage reduziert. Die per Jahresende 2019 teils kommunizierten Angaben haben sich folglich geändert.

Oben nicht aufgeführte Kontoarten wie beispielsweise das Privatkonto Mono, das Liegenschaftskonto oder das Unternehmerkonto verfügen über keine Rückzugslimite und das ganze Guthaben steht jederzeit vollumfänglich zur Verfügung.

Die NKK in der Praxis

Nachfolgend finden Sie vier Beispiele, die Ihnen aufzeigen, wie sich die Liquiditätsvorschriften der FINMA per 1. April 2020 auf die Rückzugsmöglichkeiten auswirken und wie die NKK in verschiedenen Situationen berechnet wird. Wie Sie die NKK umgehen können, erfahren Sie unter «So vermeiden Sie die NKK» oder direkt von Ihrem Kundenberater.

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Sie haben nach längerer Suche ein Auto gefunden, das Sie kaufen möchten. Der Kaufpreis entspricht Ihrem Budget von 45‘000 Franken. Er muss bei Übergabe sofort bezahlt werden. Sie beziehen die gesamte Summe von Ihrem Sparkonto.

Variante 1: Sie haben die 45‘000 Franken vorgängig nicht gekündigt

  • Beim Sparkonto können Sie 30‘000 Franken innerhalb von 31 Tagen ohne Betragskündigung beziehen.
  •  Für die zusätzlichen 15‘000 Franken fällt eine NKK von 2 Prozent an.
  •  Sie bezahlen 300 Franken NKK.

Variante 2: Sie haben vorausgeplant und die budgetierten 45‘000 Franken vor 31 Tagen gekündigt

  • Sie beziehen die 45‘000 Franken nach Ablauf der Kündigungsfrist von 31 Tagen gebührenfrei.
  • Sollte sich Ihr Autokauf verzögern, können Sie den Betrag auf Ihr Privatkonto übertragen. Für das Privatkonto gelten grosszügigere Rückzugsbedingungen.

Der Rückzugszeitraum ist das Zeitfenster, in dem der Kontoinhaber frei über die vorgesehene Rückzugslimite verfügen kann. Seit 1. April 2020 sind dies beispielsweise beim Sparkonto 30'000 Franken innerhalb von 31 Tagen. Bei der Berechnung der verfügbaren Limite werden die Rückzüge monatsübergreifend berücksichtigt, weshalb von einem rollenden Zeitraum die Rede ist.

Früher war der Rückzugszeitraum an einen Kalendermonat gebunden und die Rückzugslimite konnte über den Monatswechsel innerhalb von wenigen Tagen zweimal bezogen werden. Aufgrund der monatsübergreifenden Berechnung ist dies seit 1. April 2020 nicht mehr möglich.

Nachfolgend ein Beispiel dazu:

Per 28. November haben Sie diverse Rechnungen (Steuern, Versicherungen, Kreditkarte usw.) in der Höhe von insgesamt 12'000 Franken zu begleichen. Ausserdem haben Sie auf den 5. Dezember Ausgaben von 25'000 Franken für die Anschaffung von neuem Mobiliar geplant. Die Beträge überweisen Sie an den oben genannten Daten von Ihrem Sparkonto auf Ihr Privatkonto, um dort die Zahlungen zu tätigen.

Bisherige Handhabung

  • Der Rückzugszeitraum wurde pro Monat betrachtet. Somit konnten Sie auf dem Sparkonto innerhalb jedes Monats über die ganze Rückzugslimite von 30'000 Franken verfügen.
  • Die beiden Bezüge waren bisher ohne Kostenfolge möglich.

Neue Handhabung seit 1. April 2020

  • Der rollende Rückzugszeitraum wird angewendet. Somit werden die Rückzüge der letzten 31 Tage monatsübergreifend betrachtet.
  • Die Bezüge von 12'000 und 25'000 Franken finden innerhalb von 7 Tagen statt. Die Rückzugslimite auf dem Sparkonto wird somit am 5. Dezember um 7'000 Franken überzogen. Auf den überschreitenden Betrag wird eine NKK von 2 Prozent fällig.
  • Sie bezahlen am 5. Dezember 140 Franken NKK.

Über einen längeren Zeitraum haben Sie auf Ihrem Sparkonto ein Guthaben von 65'000 Franken angespart. Nach einem Beratungsgespräch mit Ihrem Kundenberater entscheiden Sie sich, 50'000 Franken langfristig in Anlagen zu investieren.

Bisherige Handhabung

  • Kontoüberträge für eine Investition in Anlageprodukte konnten ohne NKK getätigt werden, auch wenn die Rückzugslimiten überschritten wurden.

Neue Handhabung seit 1. April 2020

  • Die bisherige Ausnahmeregelung der Obwaldner Kantonalbank für Investitionen in Anlageprodukte kann nicht mehr angewandt werden.
  • Beim Sparkonto können Sie 30'000 Franken innerhalb von 31 Tagen ohne Betragskündigung beziehen.
  • Für die zusätzlichen 20'000 Franken fällt eine NKK von 2 Prozent auf dem limitenüberschreitenden Betrag an.
  • Sie bezahlen 400 Franken NKK.

Seit einigen Jahren träumen Sie davon, ein Eigenheim zu erwerben. Durch zielorientiertes Sparen haben Sie auf Ihrem Sparkonto ein Guthaben von 250'000 Franken angehäuft, das Sie als Eigenmitteleinlage für eine Immobilienfinanzierung verwenden möchten. Sie schauen sich regelmässig auf dem Immobilienportal «newhome.ch» um und sind bereit, spontan Ihr Traumhaus zu kaufen.

Bisherige Handhabung

  • Eigenmitteleinlagen beim Abschluss von neuen Finanzierungen bei der Obwaldner Kantonalbank konnten ohne NKK getätigt werden, auch wenn die Rückzugslimiten überschritten wurden.

Neue Handhabung seit 1. April 2020

  • Die bisherige Ausnahmeregelung der Obwaldner Kantonalbank für Eigenmitteleinlagen kann nicht mehr angewandt werden.
  • Beim Sparkonto können Sie 30'000 Franken innerhalb von 31 Tagen ohne Betragskündigung beziehen.
  • Für die zusätzlichen 220'000 Franken fällt eine NKK von 2 Prozent auf dem limitenüberschreitenden Betrag an.
  • Sie bezahlen 4'400 Franken NKK.
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