Umstellung auf strukturierte Adressen bei QR-Rechnungen und Zahlungsaufträgen - OKB
Umstellung auf strukturierte Adressen bei QR-Rechnungen und Zahlungsaufträgen
Bis spätestens 21. November 2025 müssen QR-Rechnungen auf strukturierte Adressangaben umgestellt sein. Für Zahlungsaufträge im pain.001-Format gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 21. November 2026.
Warum ist diese Umstellung notwendig?
Aufgrund internationaler Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäscherei hat der Schweizer Finanzplatz entschieden, dass Zahlungsdaten künftig strukturierter übermittelt werden müssen. Dies betrifft alle Akteure, sowohl Zahlerinnen und Zahler, Zahlungsempfänger als auch Finanzinstitute und gilt für nationale wie auch internationale Zahlungen.
Wer ist betroffen?
Kundinnen und Kunden, die QR-Rechnungen oder Zahlungsaufträge mit eigener Software erstellen (z. B. Buchhaltungs- oder ERP-Systeme), müssen sicherstellen, dass ihre Softwarelösungen die neuen Anforderungen umsetzen können. Besonders wichtig: QR-Rechnungen dürfen ab dem 21. November 2025 nur noch strukturierte Adressangaben enthalten.
QR-Rechnungen: Änderungen ab dem 21. November 2025
Ab 21. November 2025 sind im Swiss QR-Code ausschliesslich strukturierte Adressen (Adresstyp „S“) zulässig. Dies betrifft sowohl die Adresse des Rechnungsstellers (Creditor) als auch jene des Zahlungspflichtigen (Ultimate Debitor).
Wichtig: Die Verarbeitung von QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen (Adresstyp „K“) ist ab diesem Datum nicht mehr garantiert und kann zu systembedingten Ablehnungen führen. Falls Ihre Software noch unstrukturierte Adressen verwendet, empfehlen wir, die Umstellung jetzt vorzunehmen.
Sind Sie unsicher, ob Ihre QR-Rechnungen korrekt aufgebaut sind?
Technische Informationen finden Sie in den «Implementation Guidelines QR-Rechnung» der SIX. Ihr Softwarepartner unterstützt Sie ebenfalls bei der Umsetzung.
Hinweis zur Adressstruktur (Strasse und Hausnummer)
Die Adresse muss vollständig übermittelt werden, insbesondere bei Bareinzahlungen. Eine separate Aufteilung von Strasse und Hausnummer ist nicht zwingend. Beide Angaben können weiterhin gemeinsam im Feld für die Strasse aufgeführt sein. Wichtig ist, dass alle Elemente der Adresse klar und vollständig erkennbar sind.
Zahlungsaufträge: Änderungen ab dem 21. November 2026
Bei Zahlungsaufträgen im ISO-20022-Format (pain.001) sind strukturierte Adressangaben ab diesem Datum ebenfalls Pflicht. Dabei stehen Ihnen drei Varianten zur Verfügung.
Option 1: Mindestanforderung | Option 2: Empfehlung – vollständig strukturierte Adresse | Option 3: Hybrides Modell |
Mindestens folgende Angaben müssen in strukturierten Feldern enthalten sein:
| Für maximale Kompatibilität, bei Auslandszahlungen zwingend, empfehlen wir die Verwendung aller strukturierten Adressfelder (inkl. Strasse, Hausnummer, PLZ). | Eine Mischform, bei der neben den Mindestangaben zusätzliche Adressinformationen als unstrukturierte Zeilen übermittelt werden können. Diese Variante wird mit ISO 20022 (Version 2019) ab dem 22. November 2025 unterstützt. |
Beispiel XML: <Nm>Hans Muster</Nm> <PstlAdr> <TwnNm>Sarnen</TwnNm> <Ctry>CH</Ctry> </PstlAdr> | Beispiel XML: <Nm>Hans Muster</Nm> <PstlAdr> <StrtNm>Brünigstrasse</StrtNm> <BldgNb>45</BldgNb> <PstCd>6060</PstCd> <TwnNm>Sarnen</TwnNm> <Ctry>CH</Ctry> </PstlAdr> | Beispiel XML: <Nm>Hans Muster</Nm> <PstlAdr> <TwnNm>Sarnen</TwnNm> <Ctry>CH</Ctry> <AdrLine>Brünigstrasse 45</AdrLine> <AdrLine>6060</AdrLine> </PstlAdr> |
Handlungsbedarf – Ihre nächsten Schritte
QR-Rechnungen
Stellen Sie Ihre Software für die Erstellung von QR-Rechnungen spätestens bis zum 21. November 2025 auf strukturierte Adressen um.
Zahlungsaufträge
Stellen Sie Ihre Software für die Erstellung von Zahlungsaufträgen spätestens bis zum 21. November 2026 auf strukturierte Adressen um.
Für die Umsetzung stehen Ihnen Ihre IT-Verantwortlichen oder Ihre Software-Partner zur Seite. Bei Fragen unterstützen wir Sie ebenfalls gerne.