Zum Inhalt springen

Häufig gestellte Fragen - OKB

Title Portlet

Häufig gestellte Fragen

ts-corona-faq

Allgemeine Fragen zum Fonds

An wen richtet sich der OKB Unterstützungsfonds KMU 2020?
An Obwaldner Klein- und Kleinstunternehmen, Selbstständigerwerbende, freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Landwirtinnen und Landwirte u. ä. in Härtefällen. Der Fonds kann nicht durch Privatpersonen in Anspruch genommen werden. 

Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Antrag stellen?
Dieser Fonds soll jene unterstützen, welche keinen Anspruch auf Bundesdarlehen (Covid-19-Kredite) haben und aufgrund der ausserordentlichen Lage in wirtschaftliche Notsituationen geraten. 

Warum können nur Kleinstunternehmen einen Antrag stellen?
Mittlere und grössere Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Juristische Personen) können vom Bundesprogramm, dem sogenannten COVID-19-Kredit, profitieren.

Es gibt bereits den COVID-19-Kredit. Warum braucht es denn noch den OKB-Fonds?
Die Obwaldner Kantonalbank hat den Entscheid für diese Soforthilfe getroffen, bevor der Bundesrat seine Massnahmen kommuniziert hat. Auch wenn mit dem Massnahmenpaket des Bundes nun die meisten Anfragen abgedeckt werden können, halten wir an unserer Soforthilfe fest. Wir sind überzeugt, dass wir damit ein Auffangnetz für besondere Härtefälle spannen.

Abgrenzung zum COVID-19-Kredit

Was ist der Unterschied zum COVID-19-Kredit des Bundes?
Der COVID-19-Kredit richtet sich an Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Juristische Personen) mit UID-Nummer resp. HR-Eintrag. Der OKB Unterstützungsfonds KMU 2020 soll vor allem jene schützen, welche keinen Anspruch auf Bundesdarlehen haben und in wirtschaftliche Notsituationen geraten.

Da es sich beim OKB Unterstützungsfonds KMU 2020 um eine Art Nothilfe handelt, beträgt die Laufzeit hier vorerst 12 Monate. Das Darlehen wird zinslos gewährt. Die ebenfalls zinslosen Bundesdarlehen weisen (auch aufgrund der wohl grösseren Beträge) eine Grundlaufzeit von 60 Monaten aus.

Wo soll ich Geld beantragen, beim Bundesprogramm oder beim OKB-Fonds?
Grundsätzlich gilt, dass Sie einen COVID-19-Kredit beantragen, wenn Sie dafür berechtigt sind. Der OKB Unterstützungsfonds KMU 2020 soll vor allem jene schützen, welche keinen Anspruch auf Bundesdarlehen haben und in wirtschaftliche Notsituationen geraten.

In Zweifelsfällen besprechen Sie sich mit der Kundenberaterin bzw. dem Kundenberater Ihrer Hausbank.

Darf ich auch einen Antrag beim OKB Unterstützungsfonds KMU 2020 stellen, wenn ich bereits einen COVID-19-Kredit beantragt habe?
Ja, jedoch macht hier eine (Vor-)Absprache mit Ihrer Kundenberaterin bzw. Ihrem Kundeberater über mögliche Alternativen Sinn. 

Oder ist es abhängig davon, ob der COVID-19-Kredit bewilligt oder abgelehnt wurde?
Der OKB Unterstützungsfonds KMU 2020 prüft die Gesuche unabhängig von diesem Entscheid. Der (zusätzliche) Nothilfebedarf muss allerdings glaubhaft sein.

Wo finde ich weitere Informationen zum Massnahmenpaket des Bundes?
Entweder auf der Website der Obwaldner Kantonalbank – hier sind alle Links aufgeschaltet – oder direkt auf covid19.easygov.swiss.

Bedingungen

Wie sind die Konditionen?
Das Darlehen wird zinslos gewährt und hat eine erste Grundlaufzeit von 12 Monaten (Nothilfecharakter). Das Darlehen ist also rückzahlungspflichtig.

Warum muss der Kredit zurückgezahlt werden? Gerade jetzt und für diese Zielgruppe benötigt es doch mehr als einfach «nur» günstige Kredit.
Es handelt sich um eine kurzfristige Nothilfe, welche nach Beendigung der Krise wieder aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit bezahlt werden kann. Teilweise liegt auch eine Bevorschussung vor, bis eine Auszahlung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) oder Kurzarbeitsentschädigungen erfolgt.

Wie viel Geld kann ich beanspruchen?
Der Maximalbetrag beträgt CHF 25'000.00. Kleinere Beträge als CHF 5'000.00 sollen nicht gesprochen werden.

Was passiert, wenn eine Kreditnehmerin bzw. ein Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann?
Sollte bis Ablauf der Grundlaufzeit eine Rückzahlung nicht möglich sein, werden individuelle Regelungen gesucht und direkt mit der Kreditnehmerin bzw. dem Kreditnehmer besprochen.

Administration

Wie kann ich einen Antrag stellen resp. wie sieht der Prozess aus?
Ein entsprechendes Gesuch steht auf unserer Website bereit (zum Gesuchsformular (PDF)). Wichtig ist, dass sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zuerst mit ihrer Kundenberaterin bzw. seinem Kundenberater bei ihrer/seiner Hausbank bespricht. Der Ablauf:

  • Eingang Gesuch
  • Prüfung Gesuch
  • Entscheid: Zustellung kurzer Darlehensvertrag
  • Auszahlung: Tagfertige Auszahlung nach Rückerhalt des unterzeichneten Vertrags

Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter okb.ch/soforthilfe

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
Erste Anlaufstelle ist Ihrer Kundenberaterin bzw. Ihr Kundenberater. Fragen können auch an fonds@okb.ch oder an unser Kundencenter unter 041 666 22 11 gestellt werden.

Kann ich auch als Nichtkundin/Nichtkunde der OKB einen Antrag stellen?
Ja, beim OKB Unterstützungsfonds KMU 2020 können Sie auch einen Antrag stellen, wenn Sie nicht bei der OKB Kundin bzw. Kunde sind. Die Bedingung ist, dass Sie sich für finanzielle Unterstützungsbeiträge zuerst an Ihre Hausbank wenden und im Formular ausführen, wie das Resultat der Besprechung aussieht.  

Haben bestehende Kundinnen bzw. Kunden der OKB Vorrang?
Nein, beim OKB Unterstützungsfonds KMU 2020 zählt nur die Notlage. Die Bankbeziehung spielt keine Rolle. OKB-Kundinnen und -Kunden profitieren allenfalls durch die bereits bekannte Kundenhistorie.

Warum nicht?
Weil es beim OKB Unterstützungsfonds KMU 2020 darum geht, allen Obwaldner Kleinstunternehmen, Selbstständigerwerbenden, freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, Landwirtinnen und Landwirten u. a. zu helfen, die in dieser Krise in eine Notlage geraten sind. Als Obwaldner Kantonalbank liegt uns das Wohl aller Obwaldnerinnen und Obwaldner am Herzen. 

Wie lange dauert es, bis ich Bescheid bekomme?
Die Umsetzung soll rasch und unbürokratisch erfolgen. Die Prüfung und Vertragsausstellung erfolgt innerhalb von zwei Werktagen, die definitive Auszahlung tagfertig bei Eingang des unterzeichneten Darlehensvertrags.

Organisation

Wer hat wie viel Geld in den Fonds gegeben?
Die Obwaldner Kantonalbank hat den Fonds mit 5 Mio. Franken dotiert.

Wer entscheidet über eine Zu- oder Absage?
Es besteht eine interne Kommission, welche die Gesuche abschliessend beurteilt.

Bin ich nachher automatisch OKB-Kundin bzw. -Kunde?
Nein. Aber selbstverständlich empfehlen wir uns als Bank für alle Lebenslagen.

Schließen Kontakt

kontakt-pop-up

Kontaktieren Sie uns

Unsere Berater sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie da.
 

Notfall-Telefonnummern

Rufen Sie uns an

041 666 22 11


Wir rufen Sie an

Rückruf anfordern


Schreiben Sie uns

Mitteilung senden


Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie

Termin vereinbaren


So finden Sie uns

Standorte finden