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Rechtliches - OKB

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Basisdokumente

Die Basisdokumente (AGB) der Obwaldner Kantonalbank Version 1.1.2023 (PDF)

 

Hinweis

Aufgrund ihres Leistungsauftrages gegenüber der gesamten Bevölkerung von Obwalden bietet die Obwaldner Kantonalbank grundsätzlich allen Interessierten eine Kundenbeziehung an. Das gilt auch für politische Vereine, Initiativkomitees, Unterstützungskomitees oder ähnliches. Der Zweck der Aktivität darf dem Code of Conduct nicht widersprechen und muss betriebswirtschaftlich nachvollziehbar sein. 

Datenschutz

Informationen über die Erhebung von Personendaten
(Datenschutzerklärung)

Die folgende Datenschutzerklärung informiert darüber, wie die Obwaldner Kantonalbank (nachfolgend OKB genannt) personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit schliesst die männliche Sprachform in diesem Dokument auch weibliche Personen ein.

1. Verwendete Quellen und Daten

Welche Personendaten die OKB verarbeitet, hängt vor allem von den Produkten und Dienstleistungen ab, die der Kunde nutzt. Die OKB verarbeitet so wenige Personendaten wie nötig. Die Kundendaten, die die OKB verarbeitet, lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Identifikationsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität)
  • Kontaktdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Firma)
  • Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z.B. Unterschriftenprobe)
  • Bestandesdaten (z.B. Vertragsnummern oder Informationen zum Konto, Depot oder abgeschlossenen Geschäften)
  • Transaktions- bzw. Auftrags- und Risikomanagementdaten (z.B. Zahlungsauftragsdaten, gegebenenfalls Details zur Mandatserteilung, Anlageprodukten, Risiko- und Anlageprofil und Informationen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse wie Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten)
  • Daten aus der Erfüllung vertraglicher Pflichten
  • Marketingdaten (z.B. Bedürfnisse, Wünsche, Präferenzen)
  • Gegebenenfalls Telefon- oder Videoaufzeichnungen von Gesprächen zwischen Kunde und der OKB
  • Technische Daten (z.B. IP-Adressen, Log-Files, Aufzeichnungen von Zugriffen oder Änderungen)

Die OKB verarbeitet personenbezogene Daten aus den folgenden Quellen:

  • Personendaten, die der Kunde zur Führung einer Geschäftsbeziehung der OKB zur Verfügung stellt
  • Personendaten, die der OKB von Dritten, die zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt sind, mitgeteilt werden (z.B. von der Zentralstelle für Kreditinformationen [ZEK], der Informationsstelle für Konsumkredit [IKO], Drittbanken, Betreibern von Abwicklungssystemen, Kartenherausgebern, Vollmachtgebern, Vorsorgestiftungen)
  • Personendaten, die der OKB von Amtsstellen oder Behörden im Rahmen deren Tätigkeit mitgeteilt werden (z.B. von Gerichten, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Staatsanwaltschaften)
  • Personendaten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen bezogen werden (z.B. Schuldnerverzeichnisse oder Handelsregister, Medien, Internet, Sanktions- und Embargolisten)

2. Zweck der Verarbeitung

Die OKB verarbeitet personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken:

a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten: Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen im Rahmen der Erfüllung der Verträge mit Bankkunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Massnahmen, die auf Anfrage erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt (z.B. Konto, Kredit, Wertpapiere, Einlagen) und können unter anderem Bedarfsanalysen, Beratung, Vermögensverwaltung und -betreuung sowie die Durchführung von Transaktionen umfassen.

b) Im Rahmen der Interessensabwägung: Soweit erforderlich verarbeitet die OKB Kundendaten über die eigentliche Vertragserfüllung hinaus, um bankberechtigte Interessen oder diejenigen Dritter zu wahren, zum Beispiel:

  • Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunftstellen (z.B. Zentralstelle für Kreditinformationen ZEK, Betreibungsregister) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken im Kreditgeschäft
  • Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache bzw. Kundenakquisition
  • Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, soweit der Kunde der Nutzung seiner Daten nicht widersprochen hat
  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der Bank
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
  • Massnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts, einschliesslich Videoüberwachungen, Sammlung von Beweismitteln bei Überfällen und anderen Delikten oder zum Nachweis von Verfügungen und Einzahlungen (z.B. an Geldautomaten)
  • Massnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. Zutrittskontrollen)
  • Massnahmen zur Geschäfts- und Risikosteuerung innerhalb der OKB sowie Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten
  • Zudem erhebt die OKB Personendaten aus öffentlich zugänglichen Quellen zum Zweck der Kundenakquisition.

c) Aufgrund Einwilligung des Kunden: Soweit der Kunde der OKB eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Auswertung von Transaktionsdaten für Marketingzwecke) erteilt hat, ist die Rechtmässigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder im öffentlichen Interesse: Als Bank unterliegt die OKB zahlreichen rechtlichen Verpflichtungen. Unter anderem sind dies gesetzliche, standesrechtliche und bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen bzw. Vorgaben (bspw. Schweizerisches Bankengesetz (BankG), Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), Kollektivanlagengesetz (KaG), Geldwäschereigesetz (GwG), Steuergesetze (inklusive Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG)), Verordnungen und Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung oder Anforderungen der Schweizerischen Nationalbank).

Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören mitunter die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Identitäts- und Altersprüfung, die Betrugs- und Geldwäschereiprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten und die Bewertung und Steuerung von Risiken innerhalb der OKB.

3. Erhalt der Daten

Innerhalb der OKB greifen nur diejenigen Personen auf Kundendaten zu, die diese zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten benötigen. Auch von der Bank eingesetzte Dienstleister aus den Kategorien Bankdienstleistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation sowie Vertrieb und Marketing können zu diesen Zwecken Daten erhalten. Die externen Dienstleister verpflichten sich ihrerseits zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses und der datenschutz-rechtlichen Anforderungen.

Die OKB ist aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, das Bankkundengeheimnis zu beachten. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden deshalb nur aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, gestützt auf die Einwilligung des Kunden oder falls dies zur Ausführung einer Transaktion erforderlich ist, an Empfänger ausserhalb der OKB weitergegeben. Unter diesen Voraussetzungen können die Daten folgenden Empfängerkategorien mitgeteilt werden:

  • Amtsstellen (z.B. Betreibungs- und Konkursämter, Aufsichtsbehörden wie insbesondere die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, Strafverfolgungsbehörden, Erbschaftsbehörden, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder anderweitigen rechtlichen Grundlage bzw. Verpflichtung
  • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die die OKB zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden personenbezogene Daten übermittelt (je nach Vertrag z.B. Korrespondenzbanken, Depotbanken, Broker, Börsen, Auskunftsstellen)
  • Abwicklungsstellen des Zahlungsverkehrs und des Wertschriftenhandels mit internationalem Bezug

4. Datenübermittlung ins Ausland

Eine Datenübermittlung an Stellen im Ausland (Drittstaaten) findet statt, soweit

  • es zur Ausführung der Kundenaufträge erforderlich ist (z. B. Zahlungs- und Wertpapieraufträge),
  • es gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten),
  • der Kunde der Bank seine Einwilligung erteilt hat.

5. Datenaufbewahrung

Die OKB verarbeitet und speichert personenbezogene Daten solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten notwendig ist.

Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese – soweit technisch möglich – regelmässig gelöscht, es sei denn, deren befristete Weiterverarbeitung ist für die folgenden Zwecke erforderlich:

  • Die Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Aufbewahrungspflichten (insbesondere gemäss Schweizerischem Obligationenrecht, Mehrwertsteuergesetz, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Bundesgesetz über die Stempelabgaben, Geldwäschereigesetz, Verrechnungssteuergesetz)
  • Die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder aufgrund spezieller Aufbewahrungsvorschriften (Können die Bank zur Aufbewahrung von Informationen für eine bestimmte oder unbestimmte Zeitperiode verpflichten.)

6. Schutz der internen Datenübertragung

Die OKB setzt aktuelle technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ein. Dazu gehören unter anderem der Einsatz von Authentisierungs- und Verschlüsselungstechnologien und Firewalls, Antivirenschutz, physische und technische Zugangsbeschränkungen sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Dienstleister.

7. Rechte auf Privatsphäre

Jeder Kunde hat bezüglich seiner personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Er kann die Einwilligung für die Verarbeitung der Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann ausschliesslich in die Zukunft erfolgen.

8. Bereitstellung von Daten

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung muss der Kunde der OKB diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung sowie zur Ausführung und Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die OKB gesetzlich verpflichtet ist.

Ohne diese Daten wird die OKB in der Regel nicht in der Lage sein, den Vertrag mit dem Kunden abzuschliessen oder die gewünschten Dienstleistungen zu erbringen bzw. Produkte zur Verfügung zu stellen.

9. Automatisierter Entscheidungsprozess

Die OKB verwendet keine automatisierte Entscheidungsfindung. Sollte die OKB ein solches Verfahren in Einzelfällen einsetzen, wird der Kunde darüber informiert, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

10. Profiling

Um bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten («Profiling»), verarbeitet die OKB Kundendaten teilweise automatisiert, beispielsweise in den folgenden Fällen:

  • Datenauswertungen werden u.a. im Bereich Zahlungsverkehr zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Betrug vorgenommen.
  • Im Rahmen der Kreditprüfung wird die Bonität beurteilt und die Tragbarkeit berechnet.
  • Für die zielgerichtete Kommunikation und Werbung sowie für das Angebot von Produkten und Dienstleistungen. Diese ermöglichen eine bedarfsgerechte Kommunikation und Werbung einschliesslich Markt- und Meinungsforschung.

11. Kontakt

Für Datenverarbeitung verantwortlich:

Obwaldner Kantonalbank
Im Feld 2
6060 Sarnen

Bei Fragen oder Auskunftsbegehren in Zusammenhang mit Datenschutz zu kontaktieren:

Obwaldner Kantonalbank
Datenschutzberater
Im Feld 2
6060 Sarnen
datenschutz@okb.ch

Dezember 2021

Rechtliche Hinweise E-Services

Bitte lesen Sie die Anwendungsbestimmungen und rechtlichen Informationen genau durch.

Anwendungsbestimmungen und rechtliche Informationen

Mit dem Zugriff auf die elektronischen Dienstleistungen (Internet-Seiten, App-Inhalte etc.) der Obwaldner Kantonalbank sowie auf die darin enthaltenen oder beschriebenen Dienstleistungen, Informationen, Unterlagen etc. (nachfolgend «Elemente» genannt) erklären Sie, dass Sie die folgenden Anwendungsbestimmungen und rechtlichen Informationen verstanden und anerkannt haben. Andernfalls unterlassen Sie den Zugriff auf die elektronischen Dienstleistungen der Obwaldner Kantonalbank (nachfolgend «E-Services» genannt).

Adressatenkreis

Die E-Services richten sich ausschliesslich an natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und Körperschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Insbesondere sind diese E-Services nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, der die Publikation bzw. den Zugang zu den E-Services (aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen) verbietet. Personen, auf die solche Einschränkungen zutreffen, ist der Zugriff auf die E-Services nicht gestattet.

Copyright

Sämtliche Elemente in den E-Services gehören ausschliesslich und umfassend der Obwaldner Kantonalbank (insbesondere Urheber- und andere Rechte), sofern nichts anderes erwähnt ist. Die Elemente sind nur für Browsingzwecke frei benutzbar. Jegliche ganze bzw. teilweise Wiederveröffentlichung, das Modifizieren, Verknüpfen, Übermitteln, vollständige oder auch nur teilweise Kopieren ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Obwaldner Kantonalbank untersagt.

Kein Angebot

Die in den E-Services publizierten Elemente begründen weder eine Aufforderung zur Offertstellung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen oder zum Abschluss irgend eines Rechtsgeschäfts. Die in den E-Services publizierten Elemente haben keinen Einfluss auf eventuelle Vertragsbestimmungen, die Sie mit der Obwaldner Kantonalbank eingehen werden oder eingegangen sind.

Keine Aufträge

Die Obwaldner Kantonalbank hält ausdrücklich fest, dass die Obwaldner Kantonalbank nicht verpflichtet ist, Aufträge, Widerrufe von Aufträgen oder Ermächtigungen für geschäftliche Vorgänge wie bspw. Zahlungs- oder Börsenaufträge, Kontoeröffnungen oder -saldierungen, Konto- oder Kreditkartensperren, Adressänderungen, oder andere Geschäftshandlungen, welche der Obwaldner Kantonalbank über die E-Services übermittelt werden, zu akzeptieren. Vorbehalten bleiben allfällige spezielle Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Obwaldner Kantonalbank.

Anlageinformationen

Die in den E-Services publizierten Informationen zu Anlageprodukten begründen weder eine Aufforderung zur Offertstellung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes. Die in den E-Services publizierten Informationen stellen auch kein Kotierungsinserat einer Börse, insbesondere der SWX Swiss Exchange und keinen Emissionsprospekt gemäss Art. 652 a OR bzw. Art. 1156 OR dar.

Anlegerinnen und Anleger, die sich für ein bestimmtes Anlageprodukt interessieren, sind angehalten vor dem Anlageentscheid die vollständige Produktedokumentation (Emissionsprospekt, Termsheet, etc.) und die Broschüre der Obwaldner Kantonalbank über «Besondere Risiken im Effektenhandel» sorgfältig zu lesen.

Die E-Services sind nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, die die Publikation bzw. den Zugang zu den E-Services insbesondere auch zu den Anlageinformationen (aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen) verbietet. Personen, auf die solche Einschränkungen zutreffen, ist der Zugriff auf die E-Services nicht gestattet.

Keine Zusicherung

Obwohl die Obwaldner Kantonalbank all ihre Sorgfalt darauf verwendet hat, dass die Elemente in den E-Services zum Zeitpunkt der Veröffentlichung genau sind, können weder die Obwaldner Kantonalbank noch ihre Vertragspartner eine explizite bzw. implizite Zusicherung oder Gewährleistung (auch gegenüber Dritten) hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Elemente machen. Die Elemente in den E-Services können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die Obwaldner Kantonalbank benutzt die E-Services nicht, um Ihnen oder sonstigen Dritten Anlageberatung oder sonstige Ratschläge zukommen zu lassen. Die Angaben in den E-Services stellen weder Entscheidungshilfen für rechtliche, steuerliche oder andere Beraterfragen dar, noch sollten aufgrund dieser Angaben Anlage- oder sonstige Entscheide gefällt werden. Die Performance in der Vergangenheit ist nicht notwendigerweise ein Hinweis auf die zukünftige Performance, das heisst der Anlagewert kann sich vergrössern oder vermindern. Die Obwaldner Kantonalbank kann die Werterhaltung oder gar Wertsteigerung des investierten Kapitals nicht garantieren. Lassen Sie sich bei Anlageentscheiden von einer qualifizierten Fachperson beraten.

Keine Gewährleistung

Die Obwaldner Kantonalbank übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen der E-Services nicht unterbrochen werden, fehlerlos sind, Fehler behoben werden oder dass die E-Services oder die Server frei von Viren oder schädlichen Bestandteilen sind.

Keine Haftung

Jegliche Haftung der Obwaldner Kantonalbank (einschliesslich Fahrlässigkeit) für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Benutzung oder dem Zugriff auf die Elemente der E-Services bzw. auf Links zu Websites Dritter (bzw. aus der Unmöglichkeit der Benutzung oder des Zugriffs) ergeben, ist ausgeschlossen. Zudem lehnt die Obwaldner Kantonalbank jede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internet-Benutzers durch Dritte ab.

Eigentum der E-Services und Markenrecht

«Obwaldner Kantonalbank», «OKB» sowie das OKB-Logo sind eingetragene Marken der Obwaldner Kantonalbank. Kein Bestandteil der E-Services ist so konzipiert, dass dadurch eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung eines Bildes, einer eingetragenen Marke oder eines Logos eingeräumt wird. Durch ein Herunterladen oder ein Kopieren von E-Services werden Ihnen keinerlei Rechte im Hinblick auf die Software oder Elemente der E-Services übertragen. Die Obwaldner Kantonalbank behält sich sämtliche Rechte (insbesondere Urheber- und Markenrechte) hinsichtlich aller Elemente der E-Services vor und wird sämtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Rechte vollumfänglich wahrnehmen.

Links zu anderen Websites und Online-Angeboten

Die mit den E-Services «verlinkten» Websites und Online-Angebote bzw. Websites und Online-Angebote, die Links auf die E-Services anbieten, sind dem Einfluss der Obwaldner Kantonalbank vollständig entzogen, weshalb die Obwaldner Kantonalbank für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit des Inhalts solcher Websites und Online-Angebote sowie für allfällige darauf enthaltene Angebote und (Dienst-)Leistungen keinerlei Verantwortung übernimmt. Das Herstellen von Verbindungen zu diesen Websites und Online-Angeboten oder anderen Websites erfolgt auf eigenes Risiko.

10.02.2020 Obwaldner Kantonalbank Version 5.0

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_gid 1 Tag Analyse mit Google Analytics: einen Nutzer von anderen zu unterscheiden Statistik ID an Google

 

 

20.10.2022 Obwaldner Kantonalbank Version 2.1

OKB TWINT Teilnahmebedingungen

Mit der Nutzung der OKB TWINT App (nachfolgend OKB TWINT oder OKB TWINT App) akzeptieren Sie nebst den hier vorliegenden OKB TWINT Teilnahmebedingungen auch die üblichen Basisdokumente der Obwaldner Kantonalbank (nachfolgend Obwaldner Kantonalbank oder OKB). Hier finden Sie jederzeit die aktuellen Basisdokumente (AGB) der OKB.

1. Allgemeines

TWINT ist ein von der TWINT AG (nachfolgend Zahlungssystem-Betreiberin oder TWINT AG) betriebenes Zahlungssystem. TWINT ist eine App, welche bargeldloses Bezahlen mittels mobilem Endgerät wie z.B. Smartphone über das Zahlungssystem TWINT ermöglicht. Nutzer von OKB TWINT (nachfolgend Nutzer oder Kunde) können Zahlungen tätigen (a) an zugelassene Händler zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen (inklusive Spenden) oder (b) an andere Personen, welche OKB TWINT App oder eine TWINT App eines anderen TWINT Anbieters verwenden. Die OKB TWINT App kann dem Nutzer weitere Dienstleistungen von der OKB oder Dritter (z.B. Zahlungssystem-Betreiberin oder Händler) zur Verfügung stellen (z.B. Hinterlegung von Kundenkarten zum Sammeln von Kundenpunkten, Rabattaktionen, Couponing und Ähnliches; nachfolgend Mehrwertleistungen). Das TWINT-Zahlungsmittel kann auch an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (bei sog. «Point of Sales», nachfolgend POS) im Ausland eingesetzt werden. Die Transaktionen werden in diesem Fall vom lokalen Bezahlungssystem im Ausland zur Verarbeitung an die TWINT AG weitergeleitet.

2.    Voraussetzungen für die Nutzung von TWINT

2.1.    Kontoverbindung

Um von OKB TWINT Gebrauch machen zu können, muss der Nutzer über eine Kontoverbindung mit der OKB verfügen. Das ausgewählte Konto bei der OKB wird automatisch als Belastungs- & Gutschriftskonto in der OKB TWINT App hinterlegt (nachfolgend OKB TWINT Konto).

2.2.    Registrierung als Nutzer

Um TWINT von der OKB beziehen zu können, muss der Nutzer die App herunterladen und sich darin bei der OKB registrieren. Bei der Installation (Download) der OKB TWINT App auf dem Smartphone wird der Kunde aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer muss der Kunde der OKB entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung der OKB TWINT App umgehend bekanntgeben. Der Nutzer darf die Registrierung nur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vornehmen.

Es steht der OKB jederzeit frei, zusätzliche Informationen über den Nutzer von Dritten oder vom Nutzer einzufordern bzw. aus allen zur Verfügung stehenden Quellen einzuholen. Der Nutzer ist verpflichtet, einer solchen Aufforderung seitens der OKB nachzukommen und die OKB unverzüglich die gewünschten zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, ansonsten ist die OKB berechtigt, den Service unverzüglich einzustellen. Die gemachten Angaben müssen vollständig und korrekt sein und vom Nutzer unverzüglich aktualisiert werden, sollten sie ändern.

2.3.    Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassen werden nur Nutzer, welche über eine Schweizer Handynummer verfügen und Gewähr für eine beanstandungsfreie Nutzung der OKB TWINT App bieten. Eine Registrierung bei der OKB TWINT App ist nur einmal zulässig. Stellt die OKB fest, dass der Nutzer bereits registriert ist, wird die Anmeldung abgelehnt.

3.    Zahlungen

3.1.    Zahlungen P2P (Person to Person) auslösen und anfordern

Wenn der Nutzer eine Zahlung über sein OKB TWINT Konto bei der OKB ausführen möchte, erteilt er über die App der OKB den Auftrag, einen bestimmten Betrag in Schweizer Franken an den entsprechenden Zahlungsempfänger zu überweisen. Die Zahlung wird dem Nutzer sofort belastet.

Ein Zahlungsauftrag wird nur dann ausgeführt, wenn das Konto des Nutzers bei der OKB über ein ausreichendes Guthaben verfügt, um den Zahlungsauftrag auszuführen.

Die OKB kann die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach eigenem Ermessen verweigern. Insbesondere ist die OKB nicht verpflichtet, Zahlungsaufträge auszuführen, die rechtliche Vorgaben oder interne Vorschriften der OKB verletzen oder anderswie geeignet sind, den Ruf der OKB zu schädigen. 

Ein erteilter Zahlungsauftrag kann vom Nutzer nur widerrufen werden, solange der Begünstigte sich noch nicht bei TWINT registriert hat.

Der Nutzer kann zudem von einer anderen Person Geld in Schweizer Franken anfordern.

3.2.    Zahlungen P2M (Person to Merchant) auslösen

Der Kunde kann mit seinem Smartphone und dem damit verbundenen OKB TWINT Konto an entsprechend ausgerüsteten POS, Automaten, im Internet, in anderen Apps sowie durch Hinterlegung als TWINT Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, via TWINT+ und an andere TWINT-Nutzern im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen. Die Zahlung wird dem Nutzer sofort belastet.

Der Kunde kann in den Einstellungen der OKB TWINT App frei wählen, ab welchem Betrag eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) erfolgen soll.

Der Kunde kann die von der OKB vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Limiten anpassen oder eine automatische Freigabe auch deaktivieren. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunde OKB TWINT als Zahlungsart hinterlegt und die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten Abwicklung.

3.3.    Internationalen Zahlungen

Bei internationalen Zahlungen muss der Kunde die Zahlung immer und unabhängig vom Betrag bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen.

Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. TWINT AG kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TWINT AG zu. Dem Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken zur Bestätigung angezeigt.

3.4.    Hinterlegung

Bei der Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart, ermächtigt der Kunde einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt vom OKB TWINT Konto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren müsste. Die Hinterlegung der TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der OKB TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern.

3.5.    TWINT+

Bei Transaktionen über TWINT+ ruft der Kunde in der OKB TWINT App eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls, wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via die OKB TWINT.

3.6.    Vorautorisierung

Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigt der Kunde einen Händler, eine spätere Belastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung noch nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z.B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach Bezug des Kraftstoffes feststeht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein OKB TWINT Konto in diesen Fällen über ein ausreichendes Guthaben verfügt, da er ohne anderslautende Vereinbarung nicht berechtigt ist, sein Konto zu überziehen.

4.    Mehrwertleistungen

4.1.    Mobile-Marketing-Kampagnen

Ausspielung von Kampagnen
Die OKB sowie die TWINT AG können in der OKB TWINT App dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend «Kampagnen») ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.

Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:

  1. Kampagnen der OKB, der TWINT AG oder des TWINT Systems in eigener Sache (nachfolgend «Issuer Kampagnen»)
  2. Kampagnen der OKB oder TWINT AG zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Issuer Mehrwert-Kampagnen»)
  3. Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter Kampagnen»)

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen (c) setzt voraus, dass der Kunde in der OKB TWINT App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt («Opt-in») und die Ausspielung von solchen Angeboten Dritter ausdrücklich akzeptiert.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der OKB TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter Kampagnen mehr ausgespielt bekommt, alle aktivierten Drittanbieter Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann.

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Issuer Kampagnen (a) und Issuer Mehrwert-Kampagnen (b) setzt kein Opt-in des Kunden voraus. Diese Kampagnen können von der OKB und der TWINT AG entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

Geltungsdauer von Kampagnen
Kampagnen sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Smartphones in der OKB TWINT App angezeigt werden.
Es gibt Kampagnen, die vom Kunden vorgängig in der OKB TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der OKB und der TWINT AG deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nicht eingelöst wurden.

Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass der Kunde sie vorgängig in der OKB TWINT App aktivieren muss. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der OKB TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung einer Kampagne, resp. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch den Kunden mit der OKB TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu etwas unternehmen muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen der Kunde eine Kampagne dem Geschäftskunden in der OKB TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben muss. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash Back Guthabens von der TWINT AG zurückerstattet.

Die TWINT AG ist berechtigt, die Auszahlung des Cash Back Guthabens zu verzögern, bis das Cash Back Guthaben CHF 10.- oder mehr beträgt. Der Kunde wird in der OKB TWINT App über den aktuellen Stand seines Cash Back Guthabens bei der TWINT AG informiert.

Teilen von Kampagnen
Die OKB und die TWINT AG können dem Kunden in der OKB TWINT App die Möglichkeit anbieten, Kampagnen an weitere Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.

4.2.    Sichtkarten

Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der OKB TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der OKB TWINT App entfernt werden.

Die OKB und die TWINT AG können hinterlegte Sichtkarten aus der OKB TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der OKB TWINT App zur Verfügung steht.

Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in die OKB TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat.

4.3.    Weitere Mehrwertleistungen

Die OKB sowie die TWINT AG können neben Kampagnen und Sichtkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der OKB TWINT App anbieten.

4.4.    Haftung für Mehrwertleistungen

Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter Kampagnen, Sichtkarten und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der OKB TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die OKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen.

Die OKB haftet somit nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Die OKB ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der OKB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die OKB kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange die OKB die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

5.    Datenschutz

5.1.    Datenweitergabe

Mit der Registrierung ermächtigt der Nutzer die OKB im Rahmen von TWINT-Zahlungstransaktionen Daten des Nutzers, vor allem Name und Vorname, Mobiltelefon- und Endgerätenummer, Adresse, Geburtsdatum (nachfolgend Registrierungsdaten) und weitere Transaktionsdaten gemäss Zahlungsauftrag, z.B. Höhe des Betrags, Empfängerangaben, allfällige Angaben zur Belastungsquelle und zum Gutschriftskonto, Zahlungsbetreff, Bilder, gegebenenfalls Standortdaten etc. (nachfolgend Transaktionsdaten) an die TWINT AG oder andere Dritte mit Sitz in der Schweiz, welche Aufgaben der Zahlungssystem-Betreiberin wahrnehmen (z.B. Swisscom) weiterzuleiten. Die OKB und die Zahlungssystem-Betreiberin können diese Daten auch an Finanzinstitute bzw. Finanzintermediäre und weitere an der Zahlung Beteiligte (z.B. zugelassene Händler in In- & Ausland ) weiterleiten bzw. unter diesen austauschen, soweit dies zur Abwicklung der Zahlung oder zur Erbringung und Verbesserung weiterer von TWINT angebotenen Dienstleistungen (z.B. Mehrwertleistungen) nötig ist.

Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal eines zugelassenen Händlers getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), kann der Nutzer zur Vorweisung seines elektronischen Belegs angehalten werden.

5.2.    Datennutzung

Zur Nutzung gewisser Funktionen muss der Nutzer möglicherweise die Ortungsdienste auf seinem Endgerät freischalten, womit die OKB TWINT App Zugriff auf die Standortdaten des Nutzers erhält. Der Nutzer ermächtigt die OKB sowie von der OKB beauftragte Dritte wie die TWINT AG oder Swisscom, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von TWINT bearbeiteten Daten (z.B. Registrierungs-, Transaktions-, Standort-, Endgerätedaten) sowie Daten von Drittquellen zu speichern, zu bearbeiten und zu nutzen und daraus Profile zu erstellen. Die OKB sowie von der OKB beauftragte Dritte wie die TWINT AG können diese Daten insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit TWINT nutzen, um dem Nutzer gegebenenfalls individuelle Beratung, massgeschneiderte Angebote sowie Informationen über die OKB-Produkte und -Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die OKB räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die Ermächtigung für die Zustellung von Werbung zu widerrufen. Für den Versand entsprechender Marketing-Kommunikation kann die OKB oder die TWINT AG mit Netzbetreibern (z.B. Swisscom) zusammenarbeiten und diesen die Mobiltelefonnummer des Nutzers zugänglich machen.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass auch die Zahlungssystem-Betreiberin Daten des Nutzers, welche im Zusammenhang mit getätigten P2P- und P2M-Zahlungen erfasst wurden, für statistische Zwecke oder zur Erstellung anonymisierter Berichte bearbeiten kann. Die weitergehende Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Mehrwertleistungen richtet sich nach der nachfolgenden Ziffer.

5.3.    Mehrwertleistungen

Die Nutzung von Mehrwertleistungen erfordert eine Aktivierung durch den Nutzer (z.B. Hinterlegung der Kundenkarte) und/oder die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers in der OKB TWINT App. Mit Nutzung der Mehrwertdienste ermächtigt der Nutzer die OKB und weitere beteiligte Dritte (wie z.B. die TWINT AG und Händler), sämtliche Daten im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen (z.B. Kundenkartennummern, Transaktionsbetrag, Warenkorbinhalte, Treuepunkte, gegebenenfalls Standortdaten) zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung oder Verbesserung der Mehrwertleistungen erforderlich ist. Darüber hinaus können die OKB und die Dritten diese Daten in Kombination mit weiteren Daten des Kunden wie Registrierungs- und Transaktionsdaten für Marketingzwecke, wie in der vorangehenden Ziffer («Datennutzung») näher ausgeführt, nutzen, insbesondere um dem Kunden massgeschneiderte Angebote (z.B. Aktionen und Rabatte) zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung der Daten durch den im konkreten Fall involvierten Händler richtet sich im Übrigen nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Händler.

5.4.    Beizug Dritter

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die OKB wie auch die TWINT AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider oder ausländische Zahlungssysteme bzw. Vermittler bei internationalen Zahlungen) beiziehen dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die OKB wie auch die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der OKB oder der TWINT AG verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.

Die OKB trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Bearbeitung der Daten.

5.5.    Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

Die OKB und die TWINT AG nutzen innerhalb der OKB TWINT App im Bereich der P2P-Zahlung die Dienste von Tenor, Inc. (nachfolgend Tenor), damit eine P2P-Zahlung mit einem Graphics Interchange Format ("GIF") versehen werden kann. Bei Nutzung dieser Dienste erhält Tenor die Information, dass der Zugriff von der OKB TWINT App aus erfolgt. Tenor kann Informationen über die Nutzung der Dienste, wie z.B. die Eingabe der Suchbegriffe in der GIF Tastatur, das GIF-Auswahlverhalten sowie Fehler- und Diagnoseinformationen über den Dienst analysieren. Diese Daten nutzt Tenor um ihre Dienste zu verbessern und um das Nutzungsverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel ihre Dienste fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten. Die Übermittlung der Daten erfolgt durch eine Anonymisierung der IP-Adresse des Endgerätes. Die erhobenen Daten sind für Tenor anonym, sie können keine Rückschlüsse auf ihre Identität ziehen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Tenor diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Tenor verarbeiten. Detaillierte Informationen, die Art der Daten und deren Verwendung finden Sie in der Tenor Datenschutzerklärung unter dem folgenden Link: https://tenor.com/legal-privacy

5.6.    Sammlung und Nutzung von Daten für die Verbesserung der OKB TWINT App

Die OKB und die TWINT AG sammeln und nutzen Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des OKB TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die OKB TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location, etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der OKB TWINT App anfallen.

Die OKB und die TWINT AG geben diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der OKB TWINT App nie an Geschäftskunden und / oder Dritte weiter, sondern verwenden sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

5.7.    Google Firebase

Die OKB und die TWINT AG nutzen in der OKB TWINT App das Google Firebase Software Development Kit (nachfolgend SDK) der Google Inc. (nachfolgend Google), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die OKB TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der OKB TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.

Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der OKB TWINT App, insbesondere

  • Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann)
  • Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers erlaubt
  • Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher)
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version)
  • Version der installierten OKB TWINT App
  • Allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers
  • die IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist)

werden an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Daten werden von Google ausgewertet um Reports über die Nutzung der OKB TWINT App zu erstellen und, um weitere mit der Nutzung der OKB TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.

04.05.2022 Obwaldner Kantonalbank Version 4.0

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Er regelt den Austausch der Bankdaten von Kunden mit Steuerdomizil im Ausland.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) initiierte den AIA. Der definierte Standard soll die weltweite Steuertransparenz erhöhen.
 

Bank muss Standard umsetzen

Die Obwaldner Kantonalbank ist wie alle Schweizer Finanzinstitute verpflichtet, seit dem 1. Januar 2017 den AIA-Standard umzusetzen. Das heisst, sie klärt das Steuerdomizil jedes Kunden ab und erhebt die Kontodaten all jener Kunden - inklusive wirtschaftlich Berechtigte - mit Steuerdomizil in einem AIA-Partnerstaat. Eine aktuelle Übersicht aller am AIA teilnehmenden Länder ist auf der Website des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF unter www.sif.admin.ch abrufbar.
 

Welche Daten werden gemeldet?

Der erste Datenaustausch fand im Jahr 2018 statt. Die Obwaldner Kantonalbank muss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) von meldepflichtigen Kunden den Namen, die Adresse und Steuernummer sowie den Kontostand und Depotwert, Anlageerträge und Veräusserungserlöse mitteilen. Die ESTV leitet die Daten an die Steuerbehörden der am AIA teilnehmenden Länder weiter.
 

Was bedeutet der AIA für Sie als Kunde?

Sie sind von den Massnahmen des AIA nur betroffen, wenn Sie Ihr Steuerdomizil in einen AIA-Partnerstaat verlegen. Wie bis anhin sind Sie dazu verpflichtet, uns über Adressänderungen zu informieren.

Basisinformationen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)


Das FIDLEG regelt unter anderem den Anlegerschutz und schafft vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister.

Allgemeine Informationen

Die Obwaldner Kantonalbank ist eine Bank nach Art. 1a des Bankengesetzes (BankG) mit entsprechender Lizenz. Sie dient der volkswirtschaftlichen Entwicklung des Kantons, indem sie als Universalbank die banküblichen Geschäfte tätigt. Der Hauptsitz befindet sich an der Strasse Im Feld 2 in 6060 Sarnen. Die OKB ist von der eidgenössischen Finanzmarkaufsicht (FINMA) in Bern beaufsichtigt.

Die Informationsbroschüre Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten (PDF) sowie sämtliche Preise und Konditionen zu den einzelnen Services und Dienstleistungen finden Sie auf unserer Website.

Die OKB arbeitet im Anlageberatungsgeschäft und in der Vermögensverwaltung mit der Zürcher Kantonalbank zusammen. Bei der Anlageberatung(Service-Set Anlegen Plus und Premium) und den Vermögensverwaltungsmandaten (Service-Set Vermögensverwaltung Plus und Premium) wird für die Titelauswahl der Best-in-Class-Ansatz angewendet und es fliessen keine finanziellen Vergünstigungen an die Obwaldner Kantonalbank.

Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen der Obwaldner Kantonalbank und der Kundschaft kommen, welche nicht zwischen den beiden Partien geregelt werden können, kann der Schweizerische Bankenombudsmann für ein mögliches Vermittlungsverfahren hinzugezogen werden.

Kundensegmentierung nach FIDLEG

Mit dem FIDLEG weist die Obwaldner Kantonalbank als Finanzdienstleister alle Anlagekunden einem Segment zu. Durch diese Zuweisung bestehen klare Richtlinien über die Rechte und Pflichten der Obwaldner Kantonalbank für Finanzdienstleistungen¹ in Bezug auf die Finanzinstrumente² gegenüber den Kunden.

Die untenstehende Tabelle zeigt die Rechte und Informationsquellen der einzelnen Kundensegmente auf. Das Segment "Privater Kunde" weist dabei den höchsten Anlegerschutz nach FIDLEG aus. In der Regel sind Anlagekunden der Obwaldner Kantonalbank diesem Segment zugeteilt. 

      Privater Kunde Professioneller Kunde Institutioneller Kunde
FIDLEG-Anforderung Detail der Anforderung OKB Quelle der Information      
Die OKB bietet Basisinformationen über den Finanzdienstleister und Finanzdienstleistungen an Name und Adresse der OKB okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Tätigkeitsfeld und Aufsichtsorgan der OKB okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Vermittlungsverfahrens-Möglichkeit  mit Ombudsstelle okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Allgemeine Risiken eines Finanzinstrumentes okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Wirtschaftliche Bindung an Dritte okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Berücksichtigtes Marktangebot okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Risiken und Kosten der Anlageprodukte

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

okb.ch/anlegen

okb.ch/vermögensverwaltung

✓⁴ -
  Basisinformationsblatt oder Prospekt⁶

Via Berater oder yourmoney.ch bzw. fundinfo.com

✓⁴ -
  Kennzeichnung Werbung okb.ch/rechtliches -
Die OKB führt Angemessenheits- und Eignungsprüfung durch Angemessenheitsprüfung Nur bei Anlageberatungen auf Transaktionsebene (ohne Execution only) ✓⁷   -
  Eignungsprüfung Nur bei Anlageberatungen auf Portfolioebene (ohne Execution only) ✓⁷   -
  Ausnahme der Prüfpflicht aufzeigen Auskunft via Berater   -
Die OKB erbringt Rechenschaftspflichten Erbrachte und vereinbarte Dienstleistungen nachweisen

Avisierung abhängig vom Angebot

okb.ch/anlegen

okb.ch/vermögensverwaltung

✓⁴ -
  Zusammensetzung, Bewertung, Entwicklung des Portfolios Gemäss Avisierung oder Auskunft via Berater ✓⁴ -
  Kosten der Anlagen Eröffnungsunterlagen oder Auskunft via Berater ✓⁴ -
  Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen Auskunft via Berater ✓³
Kundenzugang zu Fondstranchen Zugang Fondstranchen für qualifizierte Anleger fundinfo.com oder Auskunft via Berater  

 

¹ Finanzdienstleistungen sind die folgenden für Kunden erbrachten Tätigkeiten:

  1. Der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten.
  2. Die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben.
  3. Die Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung).
  4. Die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung).
  5. Die Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.

² Als Finanzinstrumente gelten:

  1. Beteiligungspapiere:
  • Effekten in Form von Aktien einschliesslich Aktien gleichzustellender Effekten, die Beteiligungs- oder Stimmrechte verleihen, wie Partizipations- oder Genussscheine
  • Effekten, die bei Umwandlung oder Ausübung des darin verbrieften Rechts den Erwerb von Beteiligungspapieren nach Strich 1 ermöglichen, sobald sie zur Umwandlung angemeldet wurden,
  1. Forderungspapiere: Effekten, die nicht Beteiligungspapiere sind
  2. Anteile an kollektiven Kapitalanlagen nach den Artikeln 7 und 119 des Kollektivanlagengesetzes (KAG) vom 23. Juni 2006
  3. Strukturierte Produkte, namentlich kapitalgeschützte Produkte, Produkte mit Maximalrendite und Zertifikate
  4. Derivate nach Artikel 2 Buchstabe c des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) vom 19. Juni 2015
  5. Einlagen, deren Rückzahlungswert oder Zins risiko- oder kursabhängig ist, ausgenommen solche, deren Zins an einen Zinsindex gebunden sind
  6. Anleihensobligationen: Anteile an einem Gesamtdarlehen mit einheitlichen Bedingungen

³ Von OKB erfüllt, auch ohne FIDLEG-Anwendung.

⁴ Wird nach FIDLEG erfüllt, Kunde kann auf eigenen Wunsch aber darauf verzichten.

⁵ Keine Anwendung nach FIDLEG.

⁶ Beim Kauf von Finanzinstrumenten, nach persönlicher Empfehlung der OKB, stellt die OKB ein Basisinformationsblatt (BIB) oder ein Prospekt zur Verfügung, wo immer die Pflicht für die Erstellung eines solchen besteht und ein Dokument vorhanden ist. Steht seitens Fondsanbieter während der FIDLEG-Übergangsphase keines zur Verfügung, wird die Information wo immer möglich mittels den wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) oder dem Produkt-Datenblatt abgedeckt.

⁷ Informieren Sie sich bei Ihrem Berater über den Umfang der Angemessenheits- und Eignungsprüfung. 

 

Nachrichtenlosigkeit

Es kommt immer wieder vor, dass der Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden abbricht. Die Folge davon ist, dass ihre Vermögenswerte als nachrichtenlos gelten.

Dies kann für alle Beteiligten zu Schwierigkeiten und ungewollten Situationen führen, insbesondere wenn solche Vermögenswerte seitens der Kundinnen und Kunden endgültig in Vergessenheit geraten.

Folgende Ratschläge helfen, die Nachrichtenlosigkeit von Vermögenswerten zu vermeiden:

  • Teilen Sie uns mit, wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln oder wenn die verwendete Anschrift (z.B. infolge Heirat) nicht mehr korrekt ist.
  • Informieren Sie uns, wenn Sie für längere Zeit verreisen und die Mitteilungen von unserer Seite an eine Drittadresse gesandt werden sollen.
  • Generell empfiehlt es sich, eine bevollmächtigte Person zu bezeichnen, welche von uns im Falle von Nachrichtenlosigkeit kontaktiert werden kann.

Auf dem Flyer von SwissBanking (PDF) finden Sie noch weitere Hinweise betreffend Nachrichtenlosigkeit.

Einlagensicherung

Wie sind meine Einlagen geschützt?

Ihre Einlagen sind durch die Einlagensicherung geschützt. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen der Einlegerin bzw. des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Obwaldner Kantonalbank ist, wie jede Bank und jede Effektenhändlerin bzw. jeder Effektenhändler in der Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen. Sie ist somit Mitglied der esisuisse.

Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis 100'000 Franken vor dem Verlust. Hat ein Kunde oder eine Kundin mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal 100'000 Franken gesichert.

Was gilt für gemeinsame Konten?

Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft (z. B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erben- oder Stockwerkeigentümergemeinschaften) bezüglich der Sicherung wie eine eigene, separate Kundin bzw. ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt 100'000 Franken gesichert. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis 100'000 Franken gesichert.

Unter www.esisuisse.ch finden Sie alle relevanten Informationen zum System der Einlagensicherung.
 

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